Nahrungsergänzung & funktionelle Lebensmittel

Nahrungsergänzungmittel & funktionelle Lebensmittel.

WAS IST DAS GENAU UND WIE SINNVOLL SIND SIE?

Vitaminkapseln, Mineralstofftabletten, Aminosäureampullen, Kräuterdragees...die Welt der Nahrungsergänzungsmittel ist groß; ja wahrscheinlich sogar etwas zu groß, so dass es häufig schwer ist, den Überblick zu behalten. Viele Produkte sind ähnlich, manche versprechen sogar Wirkungen, die zu schön sind, um wahr zu sein.

Wie ist es nun möglich herauszufinden, welche Inhaltsstoffe wirklich sinnvoll für Dich sind und welche Wirkungen wissenschaftlich belegt?


Hier ein paar Infos und Tipps, die Dir bei Deiner Entscheidung für oder gegen ein Produkt helfen können.

Was sind Nahrungsergänzungsmittel & funktionelle Lebensmittel?

EINE KURZE EINFÜHRUNG INS THEMA

Wie der Name schon sagt, sind Nahrungsergänzungsmittel, kurz NEM, Produkte, die die normale Ernährung ergänzen sollen. Sie werden in den verschiedensten Formen wie Tabletten, Kapseln, Pulver oder Flüssigkeiten angeboten. Folgende Inhaltstoffe können z.B. als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden:


  • Vitamine und vitaminähnliche Substanzen
  • Mineralstoffe und Spurenelement
  • Aminosäuren
  • Essentielle Fettsäuren
  • Ballaststoffe
  • verschiedene Pflanzenextrakte

 

Anders als Arzneimittel sind Nahrungsergänzungsmittel frei verkäuflich und nicht nur in Apotheken erhältlich. Sie müssen vor der Markteinführung auch keine strengen Tests und Qualitätskontrollen durchlaufen, sondern lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angemeldet werden. Die Produktqualität wird von den Behörden dann stichprobenartig kontrolliert. Die Verantwortung für die Sicherheit der Nahrungsergänzungsmittel liegt immer bei den Herstellern und Vertreibern. Das ist bei anderen Lebensmitteln übrigens ebenso der Fall.

 

Der fehlende Zulassungsprozess bedeutet aber nicht unbedingt, dass alle Substanzen, auch Unsichere, einfach so auf den Markt gelangen können. Nahrungsergänzungsmittel gehören zu den Lebensmitteln und unterliegen damit ebenfalls umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen. Dabei lautet die wichtigste Vorschrift, dass Lebensmittel (also auch NEM) sicher sein müssen.

 

Für Vitamine und Mineralstoffe ist zum Beispiel EU-weit genaut geregelt, welche Substanzen für Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden dürfen. Allerdings gibt es bisher (fast) keine Vorgaben über Mindest- und Höchstmengen. Aus diesem Grund hat das Bundestinstitut für Risikobewertung (BfR) 2018 ein Positionspapier erarbeitet, in dem Höchstmengenempfehlungen für Nahrunsgergänzungsmittel zu finden sind.

 

Für andere Stoffe wie Fettsäuren, pflanzliche Extrakte oder Aminosäuren ist die Situation etwas unübersichtlicher. Sie dürfen eingesetzt werden, sofern sie keine arzneimittelähnliche Wirkung haben. Aber auch sie befinden sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Es gibt hier ebenfalls Verordnungen die greifen, darunter die Verordnung über neuartige Lebensmittel. Wer sich für das Thema interessiert, kann z.B. in der Novel Food Datenbank oder der Deutschen Stoffliste z.B. nachschauen, welche Stoffe in Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt sind und gegen welche Sicherheitsbedenken bestehen. Allerdings ist dies ein wenig mühselig, da hier nur nach bestimmten Fachbegriffen gesucht werden kann.


Im Gegensatz zu Nahrungsergänzungsmitteln sind funktionelle Lebensmittel (functional food) lebensmittelrechtlich nicht klar definiert. Im Allgemeinen werden darunter Lebensmittel verstanden, denen "funktionelle" Zutaten wie Vitamine, Mineralstoffe, probiotische Bakterien etc. zugesetzt werden. Sie müssen den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften für Lebensmittel entsprechen. Werben die Hersteller mit bestimmten Abgaben wie "reich an Vitamin D" oder "unterstützt die normale Funktion des Immunsystems", müssen sie außerdem den Anforderungen der Health Claim Verordnung entsprechen. Hier ist genau definiert, welche Menge des Inhaltsstoffes enthalten sein muss, um eine sognenannte gesundheitsbezogene Angabe ausloben zu dürfen. Auch der Wortlaut ist entsprechend festgelegt.

  Foto von Nataliya Vaitkevich von Pexels

Augen auf beim Internetkauf

EXTRA TIPP bzw. KLEINE BITTE

Seid beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln im Internet vorsichtig, besonders wenn die Produkte aus dem Ausland kommen. Denn bei diesen kann man nicht immer davon ausgehen, dass sie dem deutschen Lebensmittelrecht entsprechen. Sie können zum einen hohe Dosierungen enthalten, die bei uns als Arzneimittel eingestuft würden, zum anderen Inhalststoffe, die bei uns nicht erlaubt sind.


Seid ebenfalls wachsam, wenn die Produkte konkrete Versprechnungen zur Gewichtsreduktion oder Vorbeugung/Linderung von Beschwerden machen. Das ist unseriös und eigentlich nicht erlaubt. Wenn Ihr solche Produkte findet, könnt Ihr dies z.B. bei der Verbraucherzentrale melden.




WELCHE ANGABEN GEHÖREN AUFS ETIKETT?


Gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV) müssen folgende Angaben gut leserlich vorhanden sein:

 

  • die Bezeichnung "Nahrungsergänzungsmittel"
  • Zutatenverzeichnis
  • Chrakteristische Stoffe, z.B. mit Omega-3 Fettsäuren
  • Menge pro empfohlener täglicher Dosis z.B. in g bzw. mg
  • Bei Vitaminen und Mineralstoffen zusätzlich der Gehalt als % Angabe bezogene auf die empfohlene Tageszufuhr für den jeweiligen      Nährstoff
  • Minesthaltbarkeitsdatum
  • Mengenangabe
  • Name und Adresse des Herstellers

 

Darüber hinaus sind folgende Hinweise verpflichtend:

 

  • "Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern."
  • "Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung.""
  • "Die angegebene empfohlene tägliche Menge sollte nicht überschritten werden."

 

Schaut doch mal nach, ob bei den Produkten, die bei Euch im Schrank stehen alles beachtet wurde :-)


MOGELPACKUNG ODER DÜRFEN HERSTELLER TATSÄCHLICH GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABEN MACHEN?


Hersteller dürfen zu ausgewählten Inhaltsstoffen durchaus nährstoffbezogene Angaben wie "reich an Vitamin C" oder gesundheitsbezogenen Angaben wie "Vitamin C trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen" machen. Voraussetzung ist aber, dass die definierte Mindestmenge in der Tagesportion des Produktes enthalten ist, und dass sie sich an den vorgegebenen Wortlaut halten.

Für welche Substanzen ein positiver Gesundheitsnutzen ausgelobt werden darf, kann in der Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben (Health Claims) nachgelesen werden. Diese basiert auf einer wissenschaftlichen Auswertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Wirkung der verschiedenenen Inhaltsstoffe. Bisher sind gesundheitsbezogene Angaben vor allem für Vitamine und Mineralstoffe erlaubt.


SO WIRD GETRICKST


Für Kinderlebensmittel gelten strengere Regeln und es sind nur sehr wenige gesundheitsbezogene Angaben zugelassen. Allerdings bedienen sich die Hersteller oft so mancher Tricks, um das Produkt nicht als reines Kinderlebensmittel aussehen zu lassen. Sie bezeichnen es dann zum Beispiel einfach mit Angaben wie "für die ganze Familie" oder "für jung und alt" und schon können wieder mehr Health Claims aufgelistet werden.


Auch bei Nahrungsergänzungsmitteln wird häufig ein wenig "getrickst", um Produkte in verschiedenen Kategorien anzubieten. Da es für viele Substanzen wie pflanzliche Extrakte oder Aminosäuren (noch) keine zugelassenen Health Claims gibt, werden einfach "passende" Vitamine und Mineralien zugesetzt. Und schon hat die L-Carnitin Packung eine Aussage zum Energiestoffwechsel oder der Ginseng Extrakt einen für das Nervensystem. Das ist erlaubt und ersteinmal nicht dramatisch. Allerdings kann es dazu führen, dass unsere Vitamin und Mineralstoffzufuhr am Ende des Tages deutlich überhalb der empfohlenen Zufuhr liegt. Und das sollten wir auf Dauer meiden, denn auch für diese essentiellen Nährstoffe gilt am Ende: die Dosis macht das Gift.

 

Andererseits muss man fairerweise sagen, dass die Bewertung für viele Inhaltsstoffe, vor allem pflanzliche Extrakte bei den Behörden schon lange in der Warteschleife stehen und den Herstellern so für einige spannende Substanzen ein wenig die Hände gebunden sind. Schwierig ist die Lage oft vor allem für kleine Firmen und Start Ups, die zum Teil durchaus vielversprechende Inhaltsstoffe herstellen, denen aber das nötige Kleingeld fehlt, mehrere Studien zur Wirksamkeit der Produkte durchzuführen. Dies ist nämlich erforderlich, um einen Antrag für einen Health Claim einreichen zu können.

  Foto von MART PRODUCTION von Pexels

Schaut beim Kauf auf´s Etikett

Achtet auch bei Produkten, die als gesundheitsförderlich ausgelobt werden auf das Nährwertprofil und legt sie dankend wieder ins Regal, wenn sie vor Zucker und Fett nur so strotzen.

Vielleicht gibt es ja bessere Alternativen.


Vergleicht bei Nahrungsergänzungsmitteln die Zusammensetzung. Vielleicht liefert das Produkt zur Stärkung des Immunsystems, das Ihr im Winter nehmt ja schon (fast) alle Substanzen, die Ihr sonst noch ergänzen würdet (z.B. Vitamin D), so dass Ihr andere Produkte weglassen könnt bzw. solltet.

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